Bebauungsplan

Im Bebauungsplan wird rechtsverbindlich die städtebauliche Ordnung festgesetzt. Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des Flächennutzungsplanes erstellt. Er wird grundsätzlich von der Gemeinde verfasst. Durch den Plan wird verbindlich festgelegt, welche Arten der Nutzung für welche Flächen zulässig und welche untersagt sind. Dabei bezieht sich der Bebauungsplan anders als der Flächennutzungsplan nur auf einen bestimmten Teil des Gemeindegebiets.

Der Bebauungsplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen, der Planzeichnung und dem dazugehörigen Text.

Im Bebauungsplan werden unter anderem die Art und Weise der baulichen Nutzung festgesetzt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen und die Stellungen der baulichen Anlagen. Daneben werden die Flächen bestimmt, die für den Gemeindebedarf, sowie Sport- und Spielanlagen vorgesehen sind. Außerdem werden die Flächen für den Verkehr und die Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung schriftlich festgehalten. Des Weiteren auch welche Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern vorgesehen sind.

Der Bebauungsplan kann auch konkrete Vorgaben treffen, wie zum Beispiel über die Bauhöhen von zugelassenen Anlagen.