Bauliche Anlagen sind alle mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Eine feste Verbindung mit dem Boden muss aber nicht vorliegen. Es genügt, wenn die bauliche Anlage durch ihre eigene Schwere mit dem Bode verbunden bleibt. Darüber hinaus werden auch andere Anlagen als bauliche Anlagen fingiert, sie werden also wie bauliche Anlagen behandelt, ohne welche zu sein. Hierzu zählen Anlagen wie Aufschüttungen, Abtragungen, Lagerplätze und Sportplätze. Die Anlage muss auch für eine gewisse Dauer an ihrem Standort verbleiben sollen. Grundsätzlich reicht hier eine Dauer von mindestens drei Monaten.
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