Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird die vorgesehene Art der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Die vorgesehene bauliche Nutzung ergibt sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde und richtet sich nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, welche in Grundzügen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. 

Im Flächennutzungsplan werden somit insbesondere die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung und nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellt. Außerdem werden die Ausstattung des Gemeindegebiets, die Einrichtung des Gemeindebedarfs, die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge abgebildet. Des Weiteren dargestellt werden auch die  Grünflächen der Gemeinde, die Flächen, die für die Landwirtschaft vorgesehen sind und die Flächen, die für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege oder zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bestimmt sind. 

Der Flächennutzungsplan stellt alle bereits vorhandenen Bauplanungen dar. 

Der Flächennutzungsplan begründet selbst kein Baurecht. Er gibt lediglich Auskunft über vorgesehenen Nutzungen von Flächen. Aus ihm heraus wird aber der Bebauungsplan entwickelt.